Fischereiprüfung

Die Fischereiprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Kreises Mettmann abgenommen. Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung sind an die Untere Fischereibehörde des Kreises Mettmann (Anschrift siehe unten) zu richten. Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung zur Erlangung des Fischereischeins.

Informationen zur Fischereiprüfung erhält man bei der Kreisverwaltung Mettmann unter der folgenden Anschrift:

Kreisverwaltung Rechts- und Ordnungsamt
Untere Fischereibehörde
Düsseldorfer Str. 47
Verwaltungsgebäude IV
40822 Mettmann
Tel.: 02104/991636